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Vollnarkose beim Kinderzahnarzt in Krefeld

Kinderzahnheilkunde in Krefeld

Sorgfältig geplant. Spezialisiert durchgeführt.

Eine Vollnarkose für das eigene Kind ist eine weitreichende Entscheidung. Deshalb prüfen wir zunächst sorgfältig, ob die notwendige Zahnbehandlung im Wachzustand sicher möglich ist und welche Alternativen infrage kommen.

Ist eine Behandlung im Wachzustand nicht zuverlässig möglich und kann medizinisch nicht länger abgewartet werden, planen wir die Behandlung gemeinsam mit einem auf Kindernarkosen spezialisierten Anästhesieteam. Die Durchführung erfolgt in unserem eigenen, räumlich abgegrenzten Eingriffstrakt.

Kinderzahnärztliche Narkosebehandlungen seit 2003
In Kinderanästhesie erfahrene Fachärzte
Eigener Eingriffstrakt
Zwei separate Aufwachzimmer
Der erste Schritt ist immer die persönliche Untersuchung. Dabei beurteilen wir den Behandlungsbedarf und besprechen, welche Behandlungsmöglichkeit medizinisch sinnvoll ist. Eine Vollnarkose kann deshalb nicht unmittelbar gebucht werden.

Wann ist eine Zahnbehandlung in Vollnarkose medizinisch sinnvoll?

Eine Vollnarkose kommt nur infrage, wenn eine notwendige Zahnbehandlung bei dem Kind im Wachzustand – auch mit örtlicher Betäubung – nicht zuverlässig und sicher durchgeführt werden kann. Gleichzeitig muss weiteres Abwarten medizinisch nicht mehr vertretbar sein.

Das kann zum Beispiel in folgenden Situationen der Fall sein:

  • bei Schmerzen oder einer deutlichen Verschlechterung des Befundes,
  • bei umfangreicher oder rasch fortschreitender Karies, etwa an mehreren Milchzähnen,
  • bei einem Zahnbefund, der eine sichere Behandlung im Wachzustand nicht zulässt,
  • bei fehlender Behandlungsfähigkeit aufgrund des Alters oder der Entwicklung,
  • bei körperlichen, geistigen oder medizinischen Besonderheiten des Kindes.
Wichtig: Eine Vollnarkose kommt nur bei einer medizinisch notwendigen Behandlung infrage, die im Wachzustand nicht sicher möglich ist. Häufig betrifft dies Zähne mit einer Beteiligung des Zahnnervs oder der Zahnwurzel oder notwendige Zahnentfernungen. In besonderen Fällen kann auch die Versorgung schwer geschädigter bleibender MIH-Zähne (Kreidezähne) eine Vollnarkose erforderlich machen. Für reine Vorsorge oder Prophylaxe wird sie nicht eingesetzt.

Warum planen wir die notwendige Behandlung möglichst vollständig?

Ziel ist eine vollständige Zahnsanierung. Das bedeutet, dass möglichst alle medizinisch notwendigen zahnärztlichen Maßnahmen in einer einzigen Vollnarkose durchgeführt werden. Dadurch soll eine weitere Narkose vermieden werden.

Bei Zähnen mit sehr unsicherer Prognose wägen wir sorgfältig ab, ob ein Erhalt langfristig verantwortbar ist. Dabei berücksichtigen wir besonders, ob andernfalls später wegen dieses Zahnes eine weitere Vollnarkose erforderlich werden könnte.

Die Vollnarkose ist ein Neustart – die langfristige Betreuung beginnt danach

Mit der vollständigen Sanierung behandeln wir zunächst die vorhandenen Zahnschäden. Damit sind jedoch weder das individuelle Kariesrisiko noch die bisherige Behandlungsfähigkeit des Kindes automatisch verändert.

Deshalb beginnt nach der Vollnarkose die langfristig entscheidende Aufgabe: die Zähne gesund zu erhalten und das Kind Schritt für Schritt an Untersuchungen, Prophylaxe und – falls später erforderlich – Behandlungen im Wachzustand heranzuführen.

Unser Ziel ist, Vertrauen und Mitarbeit des Kindes behutsam aufzubauen. Regelmäßige Kontroll- und Prophylaxetermine sowie eine konsequente häusliche Zahnpflege bilden dafür die Grundlage.

Die Vollnarkosebehandlung ist bei uns Teil dieses langfristigen Betreuungskonzepts. Das gilt auch für Kinder, die auf Empfehlung oder Überweisung einer anderen Zahnarztpraxis zu uns kommen. Nach der Sanierung übernehmen wir zunächst auch die weitere kinderzahnärztliche Betreuung, Prophylaxe und die schrittweise Gewöhnung an Untersuchungen und Behandlungen im Wachzustand. Wenn das individuelle Kariesrisiko nachhaltig reduziert und stabilisiert ist, das Kind bei notwendigen Behandlungen im Wachzustand zuverlässig mitarbeiten kann und idealerweise die Wechselgebissphase abgeschlossen ist, geben wir das Kind gerne wieder in die regelmäßige Betreuung der überweisenden Praxis zurück.

So läuft die Vollnarkosebehandlung ab

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Untersuchung und Behandlungsplanung

Zuerst untersuchen wir Ihr Kind. Wir prüfen den Befund, mögliche Behandlungsalternativen und den voraussichtlichen Umfang der notwendigen Zahnbehandlung.

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Vorgespräch mit dem Anästhesieteam

Das persönliche Vorgespräch findet in der Regel etwa eine Woche vor dem Narkosetermin statt. Das Anästhesieteam ist an einem festen Wochentag in unserer Praxis. Bei einer geplanten Behandlung muss die Aufklärung mindestens 24 Stunden vorher erfolgen. Das Gespräch ist ausdrücklich auch für Fragen zum Ablauf und für persönliche Bedenken da. Bitte sprechen Sie alles offen an, was Sie vor der Vollnarkose beschäftigt.

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Vorbereitung am Behandlungstag

Die vorgegebenen Nüchternheitszeiten müssen vollständig eingehalten werden. Außerdem werden die hautbetäubenden EMLA-Pflaster nach Anweisung aufgeklebt. Das Kind darf vor der Behandlung nicht in den Kindergarten oder in die Schule.

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Narkoseeinleitung und Zahnbehandlung

Ein Elternteil begleitet das Kind bis zur Narkoseeinleitung. Die konkrete Form der Einleitung entscheidet der Anästhesist individuell. Während der Zahnbehandlung befindet sich kein Elternteil im Eingriffsraum.

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Aufwachen und Entlassung

Beim Aufwachen sind die Eltern wieder bei ihrem Kind. Üblicherweise rechnen wir mit etwa 45 Minuten Aufwachzeit. Je nach Verlauf kann der Aufenthalt insgesamt bis zu ungefähr zwei Stunden dauern. Die Entlassung erfolgt durch den Anästhesisten.

Verbindliche Nüchternheitsregeln

  • Sechs Stunden vor dem Narkosetermin nichts mehr essen.
  • Danach ausschließlich Wasser trinken.
  • Zwei Stunden vor dem Narkosetermin auch kein Wasser mehr trinken.
  • Am Behandlungsmorgen keine Zähne putzen.
  • Keine Bonbons und keinen Kaugummi.

Wird die Nüchternheit nicht eingehalten, kann die Narkose aus Sicherheitsgründen nicht durchgeführt werden.

Hautbetäubende EMLA-Pflaster

Sofern das Anästhesieteam nichts anderes vorgibt, werden zwei EMLA-Pflaster eine Stunde vor dem Narkosetermin aufgeklebt:

  • ein Pflaster auf den rechten Handrücken,
  • ein Pflaster in die rechte Armbeuge.

Bitte mitbringen

  • vollständig ausgefüllte und unterschriebene Unterlagen,
  • gegebenenfalls die elektronische Gesundheitskarte (eGK),
  • eine warme Kuschel- oder Wolldecke,
  • nach Möglichkeit ein vertrautes Kuscheltier,
  • bequeme Kleidung und Wechselkleidung,
  • bei kleinen Kindern eine Windel.

Am Narkosetag

  • Das Kind darf vorher nicht in den Kindergarten oder in die Schule.
  • Die Eltern müssen die Nüchternheit selbst zuverlässig überwachen.
  • Die Familie muss am Behandlungstag telefonisch erreichbar bleiben.
  • Durch den OP-Ablauf können sich Uhrzeiten verschieben.

Sicherheit und anästhesiologische Betreuung

Eine Vollnarkose ist nie vollständig ohne Risiko. Deshalb wird vor jedem Eingriff geprüft, ob eine ambulante Durchführung für das einzelne Kind medizinisch verantwortbar ist.

Individuelle Risikoprüfung

Der Anästhesist beurteilt unter anderem Alter, Gesundheitszustand, Vorerkrankungen, Infekte, Medikamente und frühere Narkosen.

Kontinuierliche Überwachung

Während der gesamten Vollnarkose überwacht das Anästhesieteam die Atmung, den Kreislauf und weitere lebenswichtige Funktionen.

Ambulant nur bei vertretbarem Risiko

Ist eine ambulante Behandlung aus anästhesiologischer Sicht nicht verantwortbar, wird die Vollnarkose nicht in unserer Praxis durchgeführt.

Unser eigener Eingriffstrakt für Kindernarkosen

Anästhesieteam und klare Aufgabentrennung

Die Vollnarkosen werden von in Kinderanästhesie erfahrenen Fachärzten für Anästhesiologie gemeinsam mit deren auf Kindernarkosen spezialisiertem Anästhesieteam durchgeführt. Zahnärztliche Behandlung und Narkoseüberwachung bleiben personell klar getrennt.

Mitarbeiterin unseres auf Kindernarkosen spezialisierten Anästhesie-Teams im Eingriffsbereich der Kinderzahnarztpraxis
Eine Mitarbeiterin unseres auf Kindernarkosen spezialisierten Anästhesie-Teams

Vollnarkosebehandlungen finden bei uns nicht an einem regulären Behandlungsstuhl im laufenden Praxisbetrieb statt. Weil uns klare Sicherheitsstandards bei Kindernarkosen besonders wichtig sind, steht dafür ein eigener, räumlich abgegrenzter Eingriffstrakt mit gesondertem Wartebereich und eigenem Behandlungsbereich zur Verfügung. Der gesamte Bereich wird ausschließlich für Vollnarkosebehandlungen genutzt.

Fest installierte Versorgung

Der Eingriffsraum verfügt über fest installierte Narkose- und Überwachungstechnik, eine Anästhesiegasableitung und eine eigene Sauerstoffleitung.

Zwei separate Aufwachzimmer

Für die Aufwachphase stehen zwei eigene Räume zur Verfügung. Auch diese sind über fest installierte Sauerstoffleitungen versorgt.

Röntgen direkt im Eingriffsbereich

Ein eigener Röntgentubus ermöglicht notwendige tagesaktuelle Einzelzahnaufnahmen und Behandlungskontrollen. Das narkotisierte Kind muss dafür nicht in einen anderen Praxisbereich gebracht werden.

Welche Kosten und privaten Zuzahlungen entstehen?

Bei dem von uns angestrebten Qualitätsstandard und dem damit verbundenen personellen, räumlichen, technischen und zeitlichen Aufwand ist die Behandlung nur mit privaten Zuzahlungen möglich. Der Eigenanteil beträgt in der Regel ungefähr 300 Euro.

Über die genaue Höhe und die Zahlungsmodalitäten informieren wir Sie vor der Terminvereinbarung individuell und schriftlich. Kostenpflichtige Leistungen werden nicht ohne vorherige Information und schriftliche Vereinbarung erbracht.

Häufige Fragen zur Vollnarkose bei Kindern

Sicherheit und Eignung

Wie sicher ist eine Vollnarkose bei Kindern?

Eine Vollnarkose ist nie vollständig ohne Risiko. Der Anästhesist beurteilt das individuelle Risiko anhand des Alters, des Gesundheitszustands, möglicher Vorerkrankungen, Infekte, Medikamente und weiterer Angaben. Während der gesamten Narkose überwacht das Anästhesieteam die lebenswichtigen Funktionen des Kindes.

Ist eine ambulante Vollnarkose für jedes Kind geeignet?

Nein. Der Anästhesist prüft, ob die Behandlung unter den individuellen Voraussetzungen ambulant verantwortbar ist. Ist dies nicht der Fall, wird die Vollnarkose nicht in unserer Praxis durchgeführt.

Wer überwacht mein Kind während der Behandlung?

Die Vollnarkose und die Überwachung werden von in Kinderanästhesie erfahrenen Fachärzten für Anästhesiologie gemeinsam mit deren auf Kindernarkosen spezialisiertem Anästhesieteam durchgeführt. Das Anästhesieteam ist ausschließlich für die Narkose, die kontinuierliche Überwachung und die Aufwachphase zuständig.

Vorbereitung

Wer entscheidet, ob mein Kind in Vollnarkose behandelt werden kann?

Der Zahnarzt stellt nach Untersuchung und Behandlungsplanung die zahnmedizinische Indikation. Der Anästhesist prüft zusätzlich den Gesundheitszustand und entscheidet, ob die ambulante Vollnarkose am vorgesehenen Termin durchgeführt werden kann.

Was unterscheidet örtliche Betäubung, Lachgas und Vollnarkose?

Bei der örtlichen Betäubung wird nur der zu behandelnde Bereich schmerzfrei gemacht. Bei einer Lachgassedierung bleibt das Kind wach und ansprechbar. Es muss die Behandlung grundsätzlich zulassen. In Vollnarkose ist das Kind nicht wach; Narkose und Vitalfunktionen werden durch das Anästhesieteam gesteuert und überwacht.

Weitere Informationen zur Lachgasbehandlung

Wie wird die Narkose eingeleitet?

Die konkrete Form der Narkoseeinleitung entscheidet der Anästhesist individuell. Die Möglichkeiten und der für Ihr Kind vorgesehene Ablauf werden im persönlichen Vorgespräch mit dem Anästhesieteam erörtert.

Kann ich im Vorgespräch auch Fragen zum Ablauf oder Sorgen ansprechen?

Ja. Das Vorgespräch ist nicht nur für medizinische Fragen vorgesehen. Sie können dort auch organisatorische Fragen, Fragen zum Ablauf und persönliche Bedenken ansprechen.

Unsicherheit vor einer Vollnarkose ist völlig üblich. Bitte sprechen Sie deshalb alles an, was Sie beschäftigt. Sie können Ihre Fragen auch vorher notieren, damit im Gespräch kein wichtiger Punkt offenbleibt.

Was ist bei Erkältung, Husten oder Fieber zu tun?

Bitte informieren Sie uns frühzeitig über Fieber, Husten, Erkältungszeichen, Infekte oder andere gesundheitliche Veränderungen. Bei Unsicherheit kann eine kinderärztliche Abklärung erforderlich sein. Die abschließende Entscheidung über die Durchführung trifft der Anästhesist.

Was gilt nach einer Impfung?

Bitte informieren Sie uns über kürzlich erfolgte oder geplante Impfungen. Ob und welcher zeitliche Abstand erforderlich ist, entscheidet das Anästhesieteam abhängig von der Art des Impfstoffs und der individuellen Situation.

Wer muss der Behandlung zustimmen?

Bei gemeinsamem Sorgerecht wird mindestens ein Elternteil persönlich aufgeklärt. Die schriftliche Zustimmung des anderen Sorgeberechtigten muss ebenfalls vorliegen. Bei alleinigem Sorgerecht ist ein entsprechender Nachweis erforderlich.

Was gilt, wenn die Aufklärung nicht sicher auf Deutsch verstanden wird?

Dann muss zum Aufklärungs- und Vorgespräch eine volljährige Person mitgebracht werden, die Deutsch sicher spricht und versteht. Diese Person muss kein Angehöriger sein. Minderjährige Geschwister oder andere minderjährige Begleitpersonen reichen nicht aus.

Behandlungstag

Welche Zahnbehandlungen können in Vollnarkose erforderlich sein?

Der Umfang richtet sich nach dem individuellen Befund. Möglich sind zum Beispiel Kariesbehandlungen mit Füllungen, Kinderkronen – insbesondere Stahlkronen und, sofern medizinisch sinnvoll, verblendete Kinderkronen –, Milchzahnwurzelbehandlungen zur Behandlung eines erkrankten Zahnnervs, Zahnentfernungen sowie die Versorgung schwer geschädigter MIH-Zähne beziehungsweise Kreidezähne. Welche Maßnahmen bei Ihrem Kind erforderlich sein können, besprechen wir vor der Behandlung ausführlich mit den Sorgeberechtigten.

Wie lange dauert die eigentliche Zahnbehandlung?

Die Dauer hängt vom Befund und vom notwendigen Behandlungsumfang ab. Eine verbindliche Zeit lässt sich deshalb nicht allgemein nennen. Außerdem können sich die vorgesehenen Uhrzeiten am OP-Tag durch den Ablauf verschieben.

Dürfen Eltern bei ihrem Kind bleiben?

Ein Elternteil begleitet das Kind bis zur Narkoseeinleitung. Während der eigentlichen Zahnbehandlung befindet sich kein Elternteil im Eingriffsraum. Beim Aufwachen sind die Eltern wieder bei ihrem Kind.

Kann sich der Behandlungsplan während der Vollnarkose ändern?

Trotz sorgfältiger Voruntersuchung lassen sich einzelne Befunde manchmal erst während der Behandlung abschließend beurteilen. Dabei können tagesaktuelle Röntgenaufnahmen erforderlich sein. Deshalb besprechen wir mögliche Maßnahmen und Entscheidungsspielräume bereits vor dem Eingriff und nehmen sie in die Einwilligung auf. Dazu kann auch die Entfernung eines Zahnes gehören, der sich langfristig nicht zuverlässig erhalten lässt.

Nach der Behandlung

Welche Hinweise gelten nach der Behandlung?

Die anästhesiologischen Hinweise erhalten Sie direkt vom Anästhesieteam. Dazu gehören Essen, Trinken, Medikamente, Übelkeit, Betreuung und das Verhalten nach der Entlassung. Die individuellen Anweisungen des Anästhesieteams sind verbindlich.

Wurden Zähne entfernt, erhalten Sie von uns zusätzlich unser zahnärztliches Informationsblatt zum Verhalten nach Zahnentfernungen.

Wann darf mein Kind wieder in den Kindergarten oder in die Schule?

Am Narkosetag darf das Kind weder den Kindergarten noch die Schule besuchen. Bei unauffälligem Verlauf ist der Besuch am folgenden Tag grundsätzlich wieder möglich. Individuelle Anweisungen des Anästhesieteams gehen vor.

Termin und Kosten

Wie erhalten wir einen Termin?

Zunächst können Sie über Dr. Flex einen Termin zur Erstberatung und Untersuchung buchen. Erst nach der persönlichen Untersuchung entscheiden wir, ob eine Vollnarkose medizinisch erforderlich und für Ihr Kind geeignet ist.

Für Rückfragen, Unterlagen oder organisatorische Anliegen nutzen Sie bitte unsere Online-Rezeption.

Erstberatung über Dr. Flex buchen
Anfrage über die Online-Rezeption

Entstehen bei der Behandlung private Zuzahlungen?

Ja. Bei dem von uns angestrebten Qualitätsstandard und dem damit verbundenen personellen, räumlichen, technischen und zeitlichen Aufwand ist die Behandlung nur mit privaten Zuzahlungen möglich. Der Eigenanteil beträgt in der Regel ungefähr 300 Euro. Über die genaue Höhe und die Zahlungsmodalitäten informieren wir Sie vor der Terminvereinbarung individuell und schriftlich.

Erfahrung und Spezialisierung

Erfahrung in der kinderzahnärztlichen Narkosebehandlung

Ralf Gudden ist zertifizierter Spezialist für Kinder- und Jugendzahnheilkunde. Seit 2003 führt er erfolgreich zahnärztliche Behandlungen von Kindern in Vollnarkose durch.

Vor der Gründung seiner eigenen Kinderzahnarztpraxis arbeitete er etwa eineinhalb Jahre bundesweit als selbstständiger Vertreter und Operateur in verschiedensten Praxen. Seit 2006 führt er eine ausschließlich auf Kinder und Jugendliche ausgerichtete Zahnarztpraxis in Krefeld.

Er gründete und moderierte die erste deutsche E-Mail-Diskussionsliste „Zahnärztliche Narkosen in Kinderzahnarztpraxen“ und war Ansprechpartner des Bundesverbandes der Kinderzahnärzte für kinderzahnärztliche Narkosen und Abrechnung.

Die zahnärztliche Behandlung und die Vollnarkose bleiben personell klar getrennt: Die Narkose wird von in Kinderanästhesie erfahrenen Fachärzten für Anästhesiologie gemeinsam mit deren auf Kindernarkosen spezialisiertem Anästhesieteam durchgeführt.

Mehr über Ralf Gudden und seine Qualifikation

Untersuchung, Terminbuchung und Anfragen

Ob eine Vollnarkose medizinisch erforderlich und für Ihr Kind geeignet ist, kann erst nach einer persönlichen Untersuchung entschieden werden.