Famulatur Zahnmedizin · Krefeld
Von der Universität in den Praxisalltag der Kinderzahnheilkunde
Unser Angebot richtet sich an Studierende der Zahnmedizin im klinischen Studienabschnitt. Maßgeblich sind der bestandene Erste Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung sowie die weiteren Voraussetzungen nach § 15 ZApprO und Ihrer Universität. Wir behandeln ausschließlich Kinder vom Säuglingsalter bis ungefähr zum zehnten Lebensjahr. Während Ihrer Famulatur erleben Sie, wie Diagnostik, Behandlungsplanung, Kinderführung, Elternkommunikation und Organisation zusammenwirken. Im rechtlich zulässigen Rahmen werden Sie unter fachlicher Leitung und Aufsicht mit der Tätigkeit im unmittelbaren Patientenkontakt vertraut gemacht.
- Famulaturabschnitt: 2 oder 4 Wochen
- Deutsch mindestens C1
- Unentgeltlich
Zusammenhänge erkennen und mitdenken
Fachwissen, Kommunikation und Organisation zusammendenken
Kinder reagieren je nach Alter, Entwicklung, Vorerfahrung und Tagesform unterschiedlich. Eine fachlich richtige Behandlung kann nur gelingen, wenn auch Sprache, Tempo, Vorbereitung und Zusammenarbeit mit den Eltern stimmen. Für Zahnmedizinstudentinnen und Zahnmedizinstudenten wird dabei sichtbar, wie eng fachliche, kommunikative und organisatorische Entscheidungen zusammengehören. Gefragt sind aufmerksames Beobachten, begründete Fragen und verlässliche Mitwirkung bei vereinbarten Aufgaben – stets im rechtlich zulässigen Rahmen und unter unmittelbarer Anleitung und Aufsicht.
Beobachten
Muster und Entscheidungen erkennen
Sie verfolgen Befundung, Behandlungsplanung, Kinderführung und Assistenz und achten darauf, wie medizinische und kommunikative Entscheidungen zusammenhängen.
Besprechen
Fragen einbringen und Entscheidungen verstehen
Sie ordnen Beobachtungen fachlich ein und besprechen, warum bei einem Kind ein bestimmter Ablauf sinnvoll ist und bei einem anderen nicht.
Unter Aufsicht mitwirken
Vereinbarte Abläufe verlässlich mittragen
Bei zulässigen vorbereitenden und assistierenden Abläufen wirken Sie unter unmittelbarer Anleitung und Aufsicht mit. Eine selbstständige Behandlung am Kind ist ausdrücklich ausgeschlossen.
Was Sie kennenlernen können
Wie Behandlung, Kommunikationund Praxisabläufe zusammenwirken
Sie erleben nicht nur einzelne Behandlungsschritte, sondern ihr Zusammenspiel – von Anamnese und Befundung über Kinderführung und Elternkommunikation bis zu Assistenz, Hygiene und Organisation. Welche Einblicke im konkreten Zeitraum möglich sind, hängt vom Patientenaufkommen, den geplanten Behandlungen und der jeweiligen fachlichen Situation ab.
Diagnostik, Befundung und Behandlungsplanung
Sie verfolgen, wie Befunde bei Kindern erhoben, bewertet und in einen altersgerechten Behandlungsplan übersetzt werden. Dabei lernen Sie auch, welche Informationen aus Anamnese, Verhalten und Elternkommunikation für die Entscheidung wichtig sind.
Kindgerechte Kommunikation und Kinderführung
Sie erleben, wie Wortwahl, Stimme, Aufmerksamkeit, spielerische Bilder und ein klarer Ablauf dazu beitragen können, dass ein Kind Orientierung gewinnt und Behandlung zulässt.
Behandlungsabläufe, Assistenz und Hygiene
Sie lernen die Vorbereitung und Durchführung typischer Kinderbehandlungen, mehrhändige Assistenz, Instrumentenwege, Hygienestandards und Dokumentation in ihrem praktischen Zusammenhang kennen.
Prophylaxe und besondere Behandlungsformen
Je nach Terminplan erhalten Sie Einblicke in Kinderprophylaxe sowie in die organisatorischen und fachlichen Abläufe von Lachgas- oder Vollnarkosebehandlungen. Ein bestimmter Behandlungsfall kann nicht zugesagt werden.
Offizielle Famulatur nach § 15 ZApprO
Rechtlicher und universitärer Rahmen
Die Famulatur umfasst insgesamt vier Wochen und wird nach bestandenem Ersten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung während der unterrichtsfreien Zeit abgeleistet. Mindestens zwei Wochen müssen bei derselben Zahnärztin oder demselben Zahnarzt stattfinden. Unsere Praxis bietet deshalb einen zweiwöchigen Abschnitt oder die vollständigen vier Wochen an – jeweils nach verfügbarer Kapazität und mit der erforderlichen universitären Vereinbarung.
Die Bezeichnung „cand. med. dent.“ wird teilweise für Studierende der Zahnmedizin verwendet, ist aber keine gesetzliche Prüfungsbezeichnung und ersetzt keinen erforderlichen Nachweis.
Studium nach alter Approbationsordnung oder Übergangsfall? Ein nach alter Approbationsordnung bestandenes Physikum allein bedeutet nicht automatisch, dass eine Pflichtfamulatur nach § 15 ZApprO abzuleisten ist oder anerkannt wird. In Übergangsfällen benötigen wir vor einer Zusage eine schriftliche Bestätigung Ihrer Universität, dass die geplante Famulatur erforderlich und anerkennungsfähig ist. Maßgeblich ist nicht die umgangssprachliche Bezeichnung der Prüfung, sondern die rechtliche Einordnung durch Ihre Universität.
§ 15 Zahnärztliche Approbationsordnung · Hinweise der Zahnärztekammer Nordrhein
Voraussetzungen
Was vor einer Zusage geklärt sein muss
Ein klinisches Semester allein genügt nicht als Voraussetzung. Entscheidend sind der nach § 15 ZApprO erforderliche Prüfungsstand und die Vorgaben Ihrer Universität.
Formal und fachlich
- Immatrikulation im Studiengang Zahnmedizin
- bestandener Erster Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung nach § 15 ZApprO; bei einem Übergangsfall eine schriftliche Bestätigung Ihrer Universität zur Erforderlichkeit und Anerkennungsfähigkeit
- Durchführung in der unterrichtsfreien Zeit
- erforderliche Vereinbarung Ihrer Universität mit unserer Praxis
- Deutschkenntnisse mindestens auf Niveau C1
- ernsthaftes Interesse an Kinderzahnheilkunde und unmittelbarem Patientenkontakt
Technische Voraussetzung
Sichere rechtshändige Mitarbeit am Behandlungsstuhl
Unsere Behandlungseinheiten und Instrumente sind technisch fest angeordnet. Deshalb muss eine sichere rechtshändige Mitarbeit am Behandlungsstuhl möglich sein. Entscheidend ist die praktische Fähigkeit an diesem Arbeitsplatz – nicht eine pauschale Bezeichnung Ihrer Händigkeit.
Diese Voraussetzung ändert nichts daran, dass sämtliche Mitwirkung nur im zulässigen Rahmen und unter fachlicher Anleitung und Aufsicht erfolgt.
Bewerbungsunterlagen
Bitte nennen Sie nicht nur einen Zeitraum
Ob Sie sich als Zahnmedizinstudent oder Zahnmedizinstudentin bewerben: Wir möchten nachvollziehen können, warum Sie Zahnmedizin studieren, was Sie an der Kinderzahnheilkunde interessiert und welche Fragen Sie in Ihre Famulatur mitbringen. Die Bewerbung ist zugleich Grundlage dafür, den universitären und organisatorischen Rahmen zu prüfen.
Das benötigen wir
- übersichtlicher Lebenslauf
- kurze persönliche Begründung, warum Sie Zahnmedizin studieren
- kurze Erläuterung, was Sie an Kinderzahnheilkunde besonders interessiert und welche Lernfragen Sie mitbringen
- gewünschter Zeitraum sowie mindestens ein Alternativzeitraum
- Immatrikulationsbescheinigung und Nachweis des bestandenen Ersten Abschnitts; bei einem Übergangsfall stattdessen die entsprechende schriftliche Bestätigung Ihrer Universität
- Angaben Ihrer Universität zur erforderlichen Vereinbarung
So entscheiden wir
Wir prüfen, ob der gewünschte Zeitraum fachlich und organisatorisch sinnvoll abgedeckt werden kann. Entscheidend sind nachvollziehbare Motivation, verbindliche Absprachen und die Bereitschaft, aufmerksam mitzudenken. Eine Famulatur ist nur möglich, wenn ausreichend Anleitung und geeignete Einblicke gewährleistet sind.
Vor der verbindlichen Zusage lernen wir Sie persönlich kennen. Eine ausschließlich digitale Vorstellung ersetzt dieses Kennenlernen in unserer Praxis nicht.
Auch wenn Sie sich später eine Tätigkeit in der Kinderzahnheilkunde vorstellen können, ist die Famulatur keine Zusage für ein späteres Beschäftigungsverhältnis.
Ihre Bewerbung
Famulaturzeitraum und Alternativen direkt übermitteln
Bitte bewerben Sie sich persönlich über unser digitales Formular. Wählen Sie dort den Bereich „Famulatur“ und nennen Sie den gewünschten Zeitraum sowie mögliche Alternativen. Bewerbungen und Kontaktaufnahmen durch Vermittlungen oder sonstige Dritte berücksichtigen wir nicht.