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Famulatur Zahnmedizin in unserer Kinderzahnarztpraxis in Krefeld

Famulatur Zahnmedizin · Krefeld

Von der Universität in den Praxisalltag der Kinderzahnheilkunde

Unser Angebot richtet sich an Studierende der Zahnmedizin im klinischen Studienabschnitt. Maßgeblich sind der bestandene Erste Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung sowie die weiteren Voraussetzungen nach § 15 ZApprO und Ihrer Universität. Wir behandeln ausschließlich Kinder vom Säuglingsalter bis ungefähr zum zehnten Lebensjahr. Während Ihrer Famulatur erleben Sie, wie Diagnostik, Behandlungsplanung, Kinderführung, Elternkommunikation und Organisation zusammenwirken. Im rechtlich zulässigen Rahmen werden Sie unter fachlicher Leitung und Aufsicht mit der Tätigkeit im unmittelbaren Patientenkontakt vertraut gemacht.

  • Famulaturabschnitt: 2 oder 4 Wochen
  • Deutsch mindestens C1
  • Unentgeltlich

Zusammenhänge erkennen und mitdenken

Fachwissen, Kommunikation und Organisation zusammendenken

Kinder reagieren je nach Alter, Entwicklung, Vorerfahrung und Tagesform unterschiedlich. Eine fachlich richtige Behandlung kann nur gelingen, wenn auch Sprache, Tempo, Vorbereitung und Zusammenarbeit mit den Eltern stimmen. Für Zahnmedizinstudentinnen und Zahnmedizinstudenten wird dabei sichtbar, wie eng fachliche, kommunikative und organisatorische Entscheidungen zusammengehören. Gefragt sind aufmerksames Beobachten, begründete Fragen und verlässliche Mitwirkung bei vereinbarten Aufgaben – stets im rechtlich zulässigen Rahmen und unter unmittelbarer Anleitung und Aufsicht.

Beobachten

Muster und Entscheidungen erkennen

Sie verfolgen Befundung, Behandlungsplanung, Kinderführung und Assistenz und achten darauf, wie medizinische und kommunikative Entscheidungen zusammenhängen.

Besprechen

Fragen einbringen und Entscheidungen verstehen

Sie ordnen Beobachtungen fachlich ein und besprechen, warum bei einem Kind ein bestimmter Ablauf sinnvoll ist und bei einem anderen nicht.

Unter Aufsicht mitwirken

Vereinbarte Abläufe verlässlich mittragen

Bei zulässigen vorbereitenden und assistierenden Abläufen wirken Sie unter unmittelbarer Anleitung und Aufsicht mit. Eine selbstständige Behandlung am Kind ist ausdrücklich ausgeschlossen.

Was Sie kennenlernen können

Wie Behandlung, Kommunikationund Praxisabläufe zusammenwirken

Sie erleben nicht nur einzelne Behandlungsschritte, sondern ihr Zusammenspiel – von Anamnese und Befundung über Kinderführung und Elternkommunikation bis zu Assistenz, Hygiene und Organisation. Welche Einblicke im konkreten Zeitraum möglich sind, hängt vom Patientenaufkommen, den geplanten Behandlungen und der jeweiligen fachlichen Situation ab.

Diagnostik, Befundung und Behandlungsplanung

Sie verfolgen, wie Befunde bei Kindern erhoben, bewertet und in einen altersgerechten Behandlungsplan übersetzt werden. Dabei lernen Sie auch, welche Informationen aus Anamnese, Verhalten und Elternkommunikation für die Entscheidung wichtig sind.

Kindgerechte Kommunikation und Kinderführung

Sie erleben, wie Wortwahl, Stimme, Aufmerksamkeit, spielerische Bilder und ein klarer Ablauf dazu beitragen können, dass ein Kind Orientierung gewinnt und Behandlung zulässt.

Behandlungsabläufe, Assistenz und Hygiene

Sie lernen die Vorbereitung und Durchführung typischer Kinderbehandlungen, mehrhändige Assistenz, Instrumentenwege, Hygienestandards und Dokumentation in ihrem praktischen Zusammenhang kennen.

Prophylaxe und besondere Behandlungsformen

Je nach Terminplan erhalten Sie Einblicke in Kinderprophylaxe sowie in die organisatorischen und fachlichen Abläufe von Lachgas- oder Vollnarkosebehandlungen. Ein bestimmter Behandlungsfall kann nicht zugesagt werden.

Offizielle Famulatur nach § 15 ZApprO

Rechtlicher und universitärer Rahmen

Die Famulatur umfasst insgesamt vier Wochen und wird nach bestandenem Ersten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung während der unterrichtsfreien Zeit abgeleistet. Mindestens zwei Wochen müssen bei derselben Zahnärztin oder demselben Zahnarzt stattfinden. Unsere Praxis bietet deshalb einen zweiwöchigen Abschnitt oder die vollständigen vier Wochen an – jeweils nach verfügbarer Kapazität und mit der erforderlichen universitären Vereinbarung.

2 oder 4 Wochenals Abschnitt oder vollständige Famulatur
Ganztägigin der unterrichtsfreien Zeit
Unter Aufsichtkeine selbstständige Behandlung
Mit Vereinbarungzwischen Universität und Praxis

Die Bezeichnung „cand. med. dent.“ wird teilweise für Studierende der Zahnmedizin verwendet, ist aber keine gesetzliche Prüfungsbezeichnung und ersetzt keinen erforderlichen Nachweis.

Studium nach alter Approbationsordnung oder Übergangsfall? Ein nach alter Approbationsordnung bestandenes Physikum allein bedeutet nicht automatisch, dass eine Pflichtfamulatur nach § 15 ZApprO abzuleisten ist oder anerkannt wird. In Übergangsfällen benötigen wir vor einer Zusage eine schriftliche Bestätigung Ihrer Universität, dass die geplante Famulatur erforderlich und anerkennungsfähig ist. Maßgeblich ist nicht die umgangssprachliche Bezeichnung der Prüfung, sondern die rechtliche Einordnung durch Ihre Universität.

Voraussetzungen

Was vor einer Zusage geklärt sein muss

Ein klinisches Semester allein genügt nicht als Voraussetzung. Entscheidend sind der nach § 15 ZApprO erforderliche Prüfungsstand und die Vorgaben Ihrer Universität.

Formal und fachlich

  • Immatrikulation im Studiengang Zahnmedizin
  • bestandener Erster Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung nach § 15 ZApprO; bei einem Übergangsfall eine schriftliche Bestätigung Ihrer Universität zur Erforderlichkeit und Anerkennungsfähigkeit
  • Durchführung in der unterrichtsfreien Zeit
  • erforderliche Vereinbarung Ihrer Universität mit unserer Praxis
  • Deutschkenntnisse mindestens auf Niveau C1
  • ernsthaftes Interesse an Kinderzahnheilkunde und unmittelbarem Patientenkontakt

Technische Voraussetzung

Sichere rechtshändige Mitarbeit am Behandlungsstuhl

Unsere Behandlungseinheiten und Instrumente sind technisch fest angeordnet. Deshalb muss eine sichere rechtshändige Mitarbeit am Behandlungsstuhl möglich sein. Entscheidend ist die praktische Fähigkeit an diesem Arbeitsplatz – nicht eine pauschale Bezeichnung Ihrer Händigkeit.

Diese Voraussetzung ändert nichts daran, dass sämtliche Mitwirkung nur im zulässigen Rahmen und unter fachlicher Anleitung und Aufsicht erfolgt.

Vergütung: Die Famulatur erfolgt unentgeltlich.

Bewerbungsunterlagen

Bitte nennen Sie nicht nur einen Zeitraum

Ob Sie sich als Zahnmedizinstudent oder Zahnmedizinstudentin bewerben: Wir möchten nachvollziehen können, warum Sie Zahnmedizin studieren, was Sie an der Kinderzahnheilkunde interessiert und welche Fragen Sie in Ihre Famulatur mitbringen. Die Bewerbung ist zugleich Grundlage dafür, den universitären und organisatorischen Rahmen zu prüfen.

Das benötigen wir

  • übersichtlicher Lebenslauf
  • kurze persönliche Begründung, warum Sie Zahnmedizin studieren
  • kurze Erläuterung, was Sie an Kinderzahnheilkunde besonders interessiert und welche Lernfragen Sie mitbringen
  • gewünschter Zeitraum sowie mindestens ein Alternativzeitraum
  • Immatrikulationsbescheinigung und Nachweis des bestandenen Ersten Abschnitts; bei einem Übergangsfall stattdessen die entsprechende schriftliche Bestätigung Ihrer Universität
  • Angaben Ihrer Universität zur erforderlichen Vereinbarung

So entscheiden wir

Wir prüfen, ob der gewünschte Zeitraum fachlich und organisatorisch sinnvoll abgedeckt werden kann. Entscheidend sind nachvollziehbare Motivation, verbindliche Absprachen und die Bereitschaft, aufmerksam mitzudenken. Eine Famulatur ist nur möglich, wenn ausreichend Anleitung und geeignete Einblicke gewährleistet sind.

Vor der verbindlichen Zusage lernen wir Sie persönlich kennen. Eine ausschließlich digitale Vorstellung ersetzt dieses Kennenlernen in unserer Praxis nicht.

Auch wenn Sie sich später eine Tätigkeit in der Kinderzahnheilkunde vorstellen können, ist die Famulatur keine Zusage für ein späteres Beschäftigungsverhältnis.

Ihre Bewerbung

Famulaturzeitraum und Alternativen direkt übermitteln

Bitte bewerben Sie sich persönlich über unser digitales Formular. Wählen Sie dort den Bereich „Famulatur“ und nennen Sie den gewünschten Zeitraum sowie mögliche Alternativen. Bewerbungen und Kontaktaufnahmen durch Vermittlungen oder sonstige Dritte berücksichtigen wir nicht.